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Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist seit dem Jahre 2006 im Bankrecht tätig und seit Januar 2018 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Auf dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Sektor des Bank- und Kapitalmarktrechts profitieren unsere Mandanten von dem Umstand, dass Rechtsanwalt Michael Ruhnke sowohl Verbraucher vertritt als auch über Erfahrung in der Vertretung der Bankenseite verfügt und somit eine umfassende Beurteilung des Sachverhaltes aus beiden Blickwinkeln gewährleisten kann.

Schwerpunkte

Zu den Schwerpunkten seiner bankrechtlichen Tätigkeit zählen:

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Widerruf von Immobiliendarlehen
  • Widerruf von Kfz-Finanzierungen
  • Erwirkung der Löschung von SCHUFA-Einträgen
  • Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Abwehr der Kündigung eines Immobiliendarlehens
  • Durchsetzung der Ansprüche gegen die Bank bei Online-Banking Betrug
  • Durchsetzung der Ansprüche gegen die kartenausgebende Bank bei Kreditkartenmissbrauch

Der aktueller Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Ruhnke ist die Durchsetzung der Ansprüche Geschädigter gegen die Bank bei Online-Banking Betrug oder Kreditkartenmissbrauch.